Sie sind aufgrund Ihrer IT-Strategie auf andere Lösungen als KAVIA für die Kapitalanlagen festgelegt?

Dann profitieren Sie doch einfach mit KARA von unserer aufsichtsrechtlichen Kompetenz!

KARA ist als Add-on für Asset-Management-Systeme konzipiert und bündelt deren aufsichtsrechtliche Funktionalität.

Das vermeidet Unsicherheit und Abstimmungsprobleme und ist die Voraussetzung für widerspruchsfreie Meldungen.

Durch ein flexibles Modulkonzept kann der Einsatz von KARA passgenau in die Systemlandschaft eingefügt werden. Dabei kommuniziert KARA sowohl mit SOLVARA, AVERA und DÜVA als auch mit der Bundesbank. Individuelle Schnittstellen zu anderen Systemen können zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Automatische Erstellung der Meldungen über die Millionenkredite gemäß §14 KWG an die Landeszentralbanken entsprechend den aktuellen Vorschriften. Durch Integration aller Wertpapiere und Hypotheken in KARA erfolgt die Meldung unkompliziert.
  • Erstellung der Nachweisungen Nw 674 und Nw 675. Publikumsfonds, die nicht im Asset-Management-System aufgelöst werden sollen, können für die Meldung in KARA integriert werden. Dies entlastet das Wertpapierverwaltungssystem von der Auflösung von kleinen Fonds.
  • Import von TPTs und Aufbereitung der Daten für Zwecke der Solvency-II-Meldung oder der BaFin-Meldungen
  • Berechnung der Zeitwerte für Hypotheken für Solvency II
  • Auswertung der importierten Bestandsdaten
  • Analyse des Marktrisikos und grafische Darstellung über die Zeit
  • Berechnung und Auswertung der Kapitalanforderung innerhalb der einzelnen Submodule des Marktrisikos auf Einzeltitelebene.
  • Weitergabe der berechneten Werte an SOLVARA.

 

  • Automatische Erstellung der Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen entsprechend der aktuellen Vorschriften.
  • Die Meldung wird gemäß Meldestufe im definierten Format (XML) erzeugt. Die Rückmeldedatei kann eingelesen werden.

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